Als Revierdienst bezeichnet man das einsatzunabhängige, beruflich veranlasste Begehen und Befahren eines zugewiesenen Schutzbereiches durch Sicherheitskräfte. Der Revierdienst dient der Prävention und soll Gefahren abwehren und Straftaten verhindern. Dabei werden der Schutzbereich mit Gebäuden und Objekten in einem vorher definierten Zeitplan überwacht und auf Unregelmäßigkeiten überprüft. Der Revierdienst erfolgt zu Fuß, per Motorrad oder per Auto und beinhaltet, wenn gewünscht, auch den Auf- und Verschlussdienst. Die Tätigkeit verlangt exzellente Ortskenntnisse im Einsatzbereich insbesondere als Kraftfahrer. Die Mitarbeiter sind mit aktueller Kommunikationstechnik ausgestattet und kontrollieren nach vorgegebenen Ablauf- und Zeitplan im Rahmen von Rundgängen und Verschlusskontrollen Objekte, Einrichtungen etc.
Arbeitssuchende mit Interesse an einer Tätigkeit im speziellen Bereich des Bewachungsgewerbes, hinsichtlich Revierkontrollfahrten, die in Absprache mit den Fachkräften der Arbeitsagentur, des Jobcenters an einer Weiterbildung teilnehmen möchten und keine Arbeitschancen im erlernten oder bisher ausgeführten Beruf/Tätigkeit haben.
• Aufgabenbeschreibung als Revierfahrer/in
• Recht, Strafrecht, Datenschutz
• Dienstkunde zum Einsatz als Revierfahrer/in inklusive Brandschutz, UVV
• Sicherheitstechnik/Kommunikationstechnik
• Umgang mit Gefahrmeldeanlagen
• Psychologie
• Interventionskraft nach VdS 2172/Alarmverfolgung
• Erste Hilfe-Kurs
• Prüfungsvorbereitung und -durchführung
• English for Job
Alle Informationen finden Sie hier als PDF zusammengefasst.